Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Vereins "Institut für Psychoanalyse Nürnberg-Regensburg e. V." können Sie sich unter diesen Links als pdf-Datei herunterladen:

 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO)

des

Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. (IPNR)

Der Begriff „Ausbildung“ beinhaltet im Folgenden die Weiterbildung für Ärzte

Die Institutsausbildung des IPNR zum Psychoanalytiker erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) (vgl. Anlage 1). Hauptziel der Ausbildung ist es, psychoanalytische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytische Haltung zu entwickeln. Die Ausbildung soll zu der Fähigkeit führen, selbständig und kompetent psychoanalytische Behandlungen durchzuführen. Die Ausbildung nach den Richtlinien der DPG gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausbildung und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Mitgliedschaft in der DPG, in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT; Anlage 2) und mit weiteren spezifischen Voraussetzungen in der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV). Nach erfolgter DPG-Mitgliedschaft ist auf Antrag die Mitgliedschaft im Institut möglich.

Als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut erfolgt die Ausbildung für Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten nach den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (Anlage 3) und beinhaltet die Abrechnungsvoraussetzungen für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie.

Ärzte absolvieren am Institut eine Ausbildung, die den Anforderungen der ärztlichen Weiterbildungsordnung zur Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK; Anlage 4) entspricht.

1. Voraussetzungen

Für die Bewerbung um die Ausbildung ist eine an einer Universität bestandene Abschlussprüfung im Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie mit Prüfung in Klinischer Psychologie oder ein abgeschlossenes Medizinstudium Voraussetzung.[1]

DPG IPV (ergänzend)

Der Interessent vereinbart nach seiner Bewerbung Aufnahmegespräche mit drei vom Ausbildungsausschuss (AA) beauftragten Analytikern des Instituts, von denen mindestens zwei Lehranalytiker sein müssen. Die Aufnahme erfolgt bei einem Stimmenverhältnis von mindestens 2:1 Stimmen für die Aufnahme. Die Aufnahme und der Zeitpunkt wird dem Ausbildungsteilnehmer (AT) schriftlich mitgeteilt. Ablehnungen werden ebenfalls schriftlich mitgeteilt, zusätzlich wird dem Interessenten ein Gespräch angeboten, in welchem die Gründe der Ablehnung der Aufnahme besprochen werden können.

Der Interessent vereinbart nach seiner Bewerbung Aufnahmegespräche mit drei vom Ausbildungsausschuss (AA) beauftragten Analytikern des Instituts, von denen mindestens zwei IPV-Lehranalytiker sein müssen. Die Aufnahme in die DPG-IPV-Ausbildung erfolgt bei Zustimmung der beiden IPV-Lehranalytiker. Die Aufnahme und der Zeitpunkt wird dem Ausbildungsteilnehmer (AT) schriftlich mitgeteilt. Ablehnungen werden ebenfalls schriftlich mitgeteilt, zusätzlich wird dem Interessenten ein Gespräch angeboten, in welchem die Gründe der Ablehnung der Aufnahme besprochen werden können. Die Ergebnisse der Zulassungsinterviews werden dem DPG-IPV-Ausbildungszentrum (AZ) mitgeteilt.

Nach der Aufnahme zur Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Institut geschlossen, der vom Ausbildungsteilnehmer (AT) und dem Vorsitzenden des AA unterschrieben wird.

Im Folgenden werden die Anforderungen an eine Ausbildung nach den Richtlinien der DPG und die Spezifikation einzelner Ausbildungsteile nach den Anforderungen der IPV dargestellt.

2. Allgemeines

Die Ausbildung umfasst:

- die Lehranalyse

- theoretische und klinische Lehrveranstaltungen

- die praktische Ausbildung

Die Ausbildung geht über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und gliedert sich in zwei Abschnitte:

-       ein Grundstudium von mindestens vier Semestern, das mit dem Vorkolloquium abgeschlossen wird,

-       ein Hauptstudium von mindestens sechs Semestern, das mit dem Abschlusskolloquium beendet wird.

Der Ausbildungsstand jedes AT wird zweimal jährlich im erweiterten AA besprochen. Die Grundlage dieser Besprechung sind Kriterien, die von dem AT eingesehen werden können. Es nehmen die Dozenten und Supervisoren an der Besprechung eines jeden AT teil, der Lehranalytiker ist aus der Besprechung ausgeschlossen. Jedem AT wird eine Rückmeldung, in der Regel in Form eines Gespräches gegeben. Über den Ablauf der Rückmeldung wird ein kurzes Protokoll angefertigt, das in den Unterlagen des AT hinterlegt wird und für diesen einsehbar ist.

Stellen sich schwerwiegende Probleme im psychoanalytischen Umgang mit Patienten heraus, welche die persönliche Eignung des ATs betreffen, kann der AA nach Empfehlung des erweiterten AA Auflagen, Beschränkungen oder die Beendigung der Ausbildung beschließen. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung des AA / erweiterten AA. Diese Entscheidung wird in einem persönlichen Gespräch mit dem AT besprochen. Will der AT die Ausbildung vorzeitig beenden, kann er ein Gespräch mit zwei Institutsmitgliedern suchen. Die Entscheidung über das vorzeitige Ausbildungsende ist dem AA schriftlich mitzuteilen.

3. Verlauf der Ausbildung
3.1 Lehranalyse

Die Lehranalyse ist der zentrale Bestandteil der Ausbildung. In ihr erlebt und verarbeitet der AT in einem längeren regressiven Prozess eigene unbewusste Dynamik in der analytischen Beziehung.

DPG IPV
Die Lehranalyse erfolgt bei einem Lehranalytiker der DPG und muss mit mindestens 3 Sitzungen pro Woche stattfinden. Andere als dem Institut zugehörige Lehranalytiker müssen vom AA genehmigt werden. Die Lehranalyse begleitet in der Regel die gesamte Ausbildung. Die Lehranalyse findet in mindestens 4 Sitzungen pro Woche statt. Sie begleitet in der Regel die gesamte DPG-IPV-Ausbildung. Andere als dem Institut zugehörige DPG-IPV-Lehranalytiker sowie IPV-Lehranalytikern anderer Fachgesellschaften müssen beim AA in Abstimmung mit dem AZ beantragt werden.

Auszuschließen sind gegenwärtige oder vergangene berufliche oder private Abhängigkeiten zwischen AT und Lehranalytiker. Der Lehranalytiker ist aus allen Fragen der Ausbildung, die seine Lehranalysanden betreffen, ausgeschlossen und enthält sich jeder Äußerung aus der Lehranalyse.

3.1 Lehrveranstaltungen
DPG IPV

Der theoretische Teil des Grundstudiums umfasst mindestens 200 Stunden Vorlesungen, Seminare und Übungen. Inhalte sind: Grundlagen psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Theorie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, analytische Entwicklungspsychologie, analytische Persönlichkeitspsychologie, Psychodiagnostik, Psychiatrie sowie Theorie und Technik des analytischen Erstinterviews. Darüber hinaus werden Grundkenntnisse anderer wissenschaftlich anerkannter Psychotherapien vermittelt.

Der theoretische Teil des Hauptstudiums umfasst mindestens 400 Stunden Vorlesungen, Seminare, Übungen und kasuistisch-technische Seminare. Neben der Fortführung der Grundlagenthemen liegt das inhaltliche Gewicht auf der Behandlungstechnik und Kasuistiken, sowie der Weiterentwicklungen psychoanalytischer Theorien und ihren Anwendungen in Modifikationen. Darüber hinaus werden Kenntnisse der Wissenschaftstheorie, Geschichte der Psychoanalyse und der Anwendung analytischer Theorie in Nachbardisziplinen vermittelt.

Außerhalb des Institutsangebotes besuchte Veranstaltungen können bis zu einem Umfang von 60 Stunden anerkannt werden, wenn sie von einem Psychoanalytiker der DPG, der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) oder der IPV durchgeführt und ihre Teilnahme bestätigt wurden. Zusätzlich werden höchsten 2 DPG/DPV/IPA/DGPT-Kongresse mit jeweils 30 Stunden angerechnet.

Ferner können bis zu 60 Stunden aus abgeschlossenen Ausbildungen gemäß der Anforderungen des PTG und der BLÄK anerkannt werden. Die AT wählen dazu die entsprechenden Bescheinigungen aus, ordnen sie den passenden Grundlagenthemen des Curriculums zu und machen dies zu Beginn   der Ausbildung gegenüber dem AA kenntlich.

Das DPG-IPV-AZ organisiert und schreibt das DPG-IPV-Curriculum aus. Es umfasst mindestens 400 Stunden, die sowohl regional als auch überregional studiert werden können. Die überregional besuchten Veranstaltungen werden von den örtlichen Instituten anerkannt. Die regelmäßige Teilnahme wird in einem Studienbuch nachgewiesen.
3.3 Praktische Ausbildung
  1. 3.3.1Der praktisch-klinische Teil des Grundstudiums besteht

1. aus dem Besuch von mindestens 2 Seminaren zum analytischen Erstinterview sowie von mindestens zwei Seminaren zur Diagnostik- und Indikationsstellung.

2. aus dem Erstinterview-Praktikum, in dem der AT mindestens 20 analytische Erstinterviews durchführt. Sechs der analytischen Erstinterviews werden unter Zweitsicht durchgeführt, d.h. der Patient muss von einem Supervisor gesehen werden. Zusätzlich sollen zwei Kinder - und/oder Jugendlicheninterviews unter Zweitsicht durchgeführt werden. Optional ist es möglich, eine Babybeobachtung während eines Jahres durchzuführen; die Babybeobachtung ersetzt die 2 Kinder- und Jugendlichen-Erstinterviews sowie drei Erwachsenen-Erstinterviews (ohne Zweitsicht).

Voraussetzungen für den Beginn des Erstinterviewpraktikums sind:

1. zwei Semester Besuch theoretischer Veranstaltungen, davon mindestens zwei Seminare zum Erstinterview und

2. der Beginn der Lehranalyse.

Nichtapprobierte Psychologen müssen die Erstinterviews in einer Ambulanz oder in dafür ermächtigten Lehrpraxen durchführen, damit der Patientenkontakt in einem rechtlich geschützten Rahmen unter der Aufsicht eines Supervisors stattfindet. In Ausnahmefällen können Erstinterviews auf Antrag an den AA auch in einer Klinik durchgeführt werden. Die Supervision der Erstinterviews wird von einem Lehranalytiker (DPG) oder von einem hierfür vom Institut ermächtigten Analytiker durchgeführt, der die erfolgreiche Durchführung bestätigt. Die Babybeobachtung findet in der jeweiligen Familie des Babys statt. Ein dazugehöriges Babybeobachtungsseminar findet mehrmals im Semester statt.

Ziel des Erstinterviewpraktikums ist die Befähigung, die unbewusste Beziehungsdynamik zwischen Erstinterviewer und Patient und die Inszenierung der intrapsychischen unbewussten Konflikte des Patienten erfassen und darstellen zu können. Ferner soll eine Diagnose auf deskriptiver und struktureller Ebene gestellt werden und die Indikation für ein Behandlungsverfahren entschieden werden können.

Um die Zulassung zur Zwischenprüfung zu erhalten, stellt der AT einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen an das zuständige Mitglied des AA. Der AA genehmigt schriftlich die Zulassung zum Vorkolloquium.

3.3.2 Im Mittelpunkt des klinischen Teils des Hauptstudiums steht die Behandlung von mindestens sechs Patienten im Gesamtumfang von in der Regel 1000 therapeutischen Sitzungen.

DPG IPV
Dazu gehören zwei Behandlungen im Standardverfahren (dreistündig) mit jeweils mindestens 250 Behandlungsstunden. Zwei psychoanalytische Behandlungen müssen mindestens vierstündig über einen langen Zeitraum geführt werden.

Die ersten beiden Behandlungsfälle sollen mindestens dreistündige Psychoanalysen im Standardverfahren sein. Behandlungen mit Modifikationen des psychoanalytischen Verfahrens im Rahmen der Ausbildung erfordern die Erarbeitung zusätzlicher theoretischer und behandlungstechnischer Grundlagen. Sie werden begonnen, wenn genügend Sicherheit im Umgang mit der psychoanalytischen Methode besteht. Darüber hinaus werden mindestens eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie im Umfang von mindestens 80 Stunden und eine Kurzzeitpsychotherapie im Umfang von 25 Stunden mit jeweils einer Stunde pro Woche durchgeführt. Für Psychologen sind zur Approbation vier Psychoanalytische und vier tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen erforderlich.

DPG IPV
Alle therapeutischen Sitzungen werden von Lehranalytikern (DPG) regelmäßig supervidiert. Das Verhältnis von Supervisionsstunden zu therapeutischen Sitzungen beträgt mindestens eins zu vier. Die Supervisionen der vierstündigen Behandlungen finden wöchentlich, d.h. nach jeder vierten Behandlungsstunde bei DPG-IPV- Lehranalytikern des Instituts statt. Sie sollen von verschiedenen Supervisoren durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen können in Abstimmung zwischen AA und AZ auch DPG-IPV-Supervisoren anderer DPG-Institute sowie IPV-Lehranalytiker anderer Fachgesellschaften gewählt werden.

Gruppensupervision ist mit Beginn der dritten Behandlung und frühestens nach 100 Einzelsupervisionsstunden möglich. Die Behandlungen müssen von mindestens drei Lehranalytikern supervidiert werden. In den kasuistisch - technischen Seminaren werden von den AT unter Supervision behandelte Patienten vorgestellt und unter theoretischen und behandlungstechnischen Aspekten diskutiert.

DPG IPV
Kasuistisch-technische Seminare werden von Lehranalytikern durchgeführt. Die Teilnahme und die Vorstellung eigener Behandlungen - in der Regel sechs Patienten während der Zeit des Behandlungspraktikums - ist für alle AT verpflichtend. Das DPG-IPV-AZ veranstaltet mindestens dreimal im Jahr überregionale kasuistisch-technische Konferenzen. Die behandelnden DPG-IPV-AT nehmen daran mindestens zweimal jährlich aktiv teil.

Der AT erstellt eine ausführliche Falldarstellung. Sie kann einen theoretischen Aspekt oder einen Aspekt der Behandlungstechnik akzentuieren. In jedem Falle ist die Entwicklung und Bedeutung der Übertragungs-Gegenübertragungsbeziehung und deren Handhabung ersichtlich. Die Falldarstellung ist Grundlage des Abschlusskolloquiums.

4. Prüfungen
4.1. Vorkolloquium

Das Grundstudium wird mit dem Vorkolloquium abgeschlossen. Dieses findet nach der erfolgreichen Durchführung von 20 Erstinterviews statt und besteht aus der Besprechung eines Erstinterviews mit drei Dozenten des Instituts, von denen mindestens zwei Lehranalytiker sein müssen. Bei Nichtbestehen des Vorkolloquiums ist das weitere Vorgehen im AA zu entscheiden. Das Vorkolloquium kann bis zu zweimal wiederholt werden. Mit dem bestandenen Vorkolloquium erhält der AT den Praktikantenstatus.

4.2. Abschluss der Ausbildung
DPG IPV

Zulassungsvoraussetzungen für den Institutsabschluss sind

- die Approbation,

- die Lehranalyse, über deren Frequenz und Stundenzahl eine Bescheinigung des Lehranalytikers vorzulegen ist (in der Regel mehr als 600 Std., 3-stündig),

- der Besuch von mindestens 600 Stunden theoretische Veranstaltungen einschließlich der kasuistisch-technischen Seminare,

- insgesamt in der Regel mindestens 1000 Therapiestunden, davon zwei Behandlungen mit mindestens 250 Behandlungsstunden im Standardverfahren (dreistündig) sowie

- Supervisionsstunden im Verhältnis von mindestens 1:4 Behandlungsstunden. Mindestens 100 Stunden davon sind Einzelsupervisionen.

Die erforderlichen Bescheinigungen über die Zulassungsvoraussetzungen sind beim Leiter des AA zusammen mit einem formlosen Antrag einzureichen. Über die Zulassung zur Abschlussarbeit und -kolloquium entscheidet der AA.

Das DPG-IPV-AZ entscheidet über die Zulassung zur IPV-Abschlussprüfung. Die Zulassung setzt voraus:

- die Approbation,

- eine vierstündige Lehranalyse,

- mindestens zwei supervidierte, vierstündige Behandlungen über einen langen Zeitraum,

- die aktive Teilnahme an den IPV- Lehrveranstaltungen

- die aktive Teilnahme an den überregionalen kasuistisch-technischen Konferenzen.

Die Zulassung stützt sich darüber hinaus auf die Bewertung des Verlaufs der psychoanalytischen Behandlungen durch die Supervisoren und berücksichtigt die Beurteilungen aller Dozenten und Supervisoren des DPG-IPV-AZ, die während der Ausbildung Erfahrungen mit dem AT gemacht haben.

DPG IPV
Nach der Zulassung reicht der AT eine schriftliche Falldarstellung über einen von ihm unter Supervision behandelten Patienten ein. Sie wird von drei Prüfern beurteilt, von denen keiner gleichzeitig Supervisor der Behandlung sein darf. Einen Prüfer bestimmt der AA, zwei Prüfer kann der AT wählen. Zwei Prüfer sind Lehr- und Kontrollanalytiker. Die Prüfer beurteilen die Arbeit innerhalb von sechs Wochen und teilen dem AT das Ergebnis schriftlich und gegebenenfalls mündlich mit. Die Arbeit kann angenommen werden, es können Ergänzungen gefordert werden, bei einer Ablehnung der Arbeit kann der AT einmal eine weitere Arbeit erstellen und einreichen. Entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Annahme der schriftlichen Falldarstellung. Im folgenden Kolloquium wird die Behandlung auf der Grundlage der Arbeit im Institut vorgestellt.

Das DPG-IPV-AZ setzt eine Kommission zur Abschlussprüfung ein. Die Prüfung bezieht sich auf die kasuistische Darstellung einer mindestens vierstündigen Behandlung und prüft die psycho­analytische Kompetenz.

(Siehe auch die Ausführungsbestimmungen zum DPG-IPV-AZ und der DPG-IPV-AO.)

Die IPV-Mitgliedschaft setzt die DPG-Mitgliedschaft voraus.

Nach dem Kolloquium stellt der Ausbildungsausschuss ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ausbildung aus.

Anlagen:

1. Ausbildungsordnung der DPG

2. Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT

3. PTG und APrV

4. Richtlinien der BLÄK für die Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse"