Eine psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung stellt unter den aktuellen Voraussetzungen in Deutschland ein kostenintensives Unterfangen dar. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Ausbildungsgang und individuellem Ausbildungsverlauf. In den ersten beiden Ausbildungsabschnitten ist eine berufliche Tätigkeit neben der Ausbildung unerlässlich, im letzten Abschnitt der verklammerten Ausbildung können die Kosten ggf. durch die Einnahmen der Ausbildungsbehandlungen getragen werden.

Die Semestergebühr beträgt derzeit für die analytische Ausbildung 480 €, für die tiefenpsychologische Ausbildung 360 €. Das Honorar für Lehranalyse und Supervision liegt derzeit bei ca. 70 – 85 € pro Sitzung. Die Kosten für die Zwischenprüfung betragen 185 €, für die Abschlussprüfung 260 €. Die Ausbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Unseren Schätzungen zufolge ergeben sich daraus für die verklammerte Ausbildung Kosten von ca. 65.000 €. Durch die geringere Frequenz der Selbsterfahrung kann man für die tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung ca. 30.000 € veranschlagen.

Den Ausgaben stehen die Einnahmen durch die Ausbildungsbehandlungen und Erstinterviews gegenüber. Das Institut behält einen im Vergleich mit anderen Ausbildungsinstitutionen geringen Verwaltungsbetrag ein. Die Ausbildungsteilnehmer erhalten derzeit 80 % der von den Krankenkassen bezahlten Beträge, sodass pro Behandlungsstunde ca. 70 € eingenommen werden. Zwischen 700 und 1.350 Behandlungsstunden je nach Ausbildungsgang ergeben somit Einnahmen von ca. 50.000 für den tiefenpsychologisch fundierten Ausbildungsgang bis ca. 75.000-80.000 € für die analytische Ausbildung.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendien, Bildungsprämie und -kredite. Hier verweisen wir auf die Informationen der DPG.

Allgemeines

Das IPNR versteht sich als Institution, die einen Beitrag zum lebendigen Erhalt der Psychoanalyse leisten möchte, zur Lehre der psychoanalytischen Methode und Haltung, sowie zur Vernetzung derer, die sich der Psychoanalyse verbunden fühlen oder sich für sie interessieren. Psychoanalytiker/in zu sein bedeutet, Zugang zum Unbewussten zu haben, sowohl zum eigenen als auch zu dem des Gegenübers. Der Psychoanalytiker oder die Psychoanalytikerin muss zudem in der Lage sein, die Manifestationen des Unbewussten in der Beziehung zu erkennen und in therapeutisch hilfreicher Art und Weise damit umzugehen. Den Weg zum Erlernen dieser Methode ebnen theoretische Veranstaltungen, praktische Erfahrungen und Lehranalyse.

Voraussetzung für die Ausbildung ist einerseits ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin oder Psychologie mit Prüfung in Klinischer Psychologie, andererseits die persönliche Eignung, d. h. ob der Interessent voraussichtlich in der Lage ist, die oben dargestellte Haltung zu entwickeln und therapeutisch hilfreich zu nutzen. Hierfür werden bis zu drei Eingangsgespräche durchgeführt. Eine eventuell bestehende Psychotherapie sollte vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein.

An unserem Institut können Sie sich zum/r psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten/in mit psychoanalytischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Fachkunde aus- und weiterbilden lassen. Anders als in anderen Bundesländern können sich in Bayern alle Fachärzte der direkten Patientenversorgung mit entsprechender Ausbildung als Psychoanalytiker niederlassen. Daher steht die Institutsausbildung am IPNR allen Fachgruppen der direkten Patientenversorgung offen.

Konkret bieten wir folgende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an:

  • Ausbildung von Psychologen und Ärzten zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)
  • Ausbildung von Psychologen und Ärzten zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV)
  • Die Ausbildung von Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • Die Ausbildung von Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • Die Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten in analytischer Psychotherapie
  • Die Zusatzweiterbildung für Ärzte in Psychoanalyse
  • Die Zusatzweiterbildung für Ärzte in psychodynamischer/tiefenpsychologischer Grundorientierung


Die Ausbildung richtet sich dabei nach folgenden Vorgaben:

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und ist in Semestern organisiert. Sie umfasst Seminare zur Theorie und Behandlungspraxis sowie die Lehranalyse oder Lehrtherapie bei einem/r Lehranalytiker/in des Instituts. Die Lehranalyse/-therapie sollte während der gesamten Ausbildungsdauer durchgeführt werden und umfasst je nach Ausbildungsgang 1, 3 oder 4 Wochenstunden. Eine Besonderheit unseres Instituts ist, dass Lehranalysen und Supervisionen an verschiedenen Orten möglich sind, z.B. in Nürnberg, Regensburg, München, Ingolstadt, Bamberg, Bayreuth oder Würzburg.


Bewerbungen für die Ausbildung sind jederzeit möglich. Die entsprechenden Unterlagen können Sie in unserem Sekretariat anfordern. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Ärzte

Als Ärztin oder Arzt mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Facharztausbildung haben Sie am IPNR die Möglichkeit,

  1. sich zum Psychoanalytiker und Ärztlichen Psychotherapeuten weiterzubilden oder
  2. die Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“ nach den Richtlinien der Landesärztekammer zu erwerben.

a) Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker

Anders als in anderen Bundesländern können sich in Bayern alle Fachärzte der direkten Patientenversorgung mit entsprechender Ausbildung als Psychoanalytiker niederlassen. Daher steht die Institutsausbildung am IPNR allen Fachgruppen der direkten Patientenversorgung offen.

Die Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker erfolgt nach den Richtlinien der DPG und gliedert sich in drei Weiterbildungsabschnitte: Hörerstatus, Anamnesenstatus und Behandlungsstatus. Im ersten Abschnitt sollen zunächst die Theorieseminare besucht und die Lehranalyse aufgenommen werden, die mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Weiterbildungsverlaufs durchgeführt werden soll. Im zweiten Weiterbildungsabschnitt kommen zu dem Besuch der Seminare und der Selbsterfahrung die Durchführung von zwanzig analytischen Erstuntersuchungen unter Supervision hinzu. Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung kann dann die Behandlungserlaubnis erteilt und der dritte Weiterbildungsabschnitt begonnen werden. Dieser umfasst mindestens zehn ambulante psychoanalytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen, die unter kontinuierlicher Supervision stattfinden. Am Abschluss der Weiterbildung steht der Erwerb der Fachkunde bei Nachweis aller erbrachten Leistungen, sowie eine interne Prüfung zum Erwerb der Mitgliedschaft im Institut und in der DPG/DGPT

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich für eine Weiterbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) zu entscheiden. Diese umfasst neben der Ausbildung im ein- bis dreistündigen Arbeiten auch Behandlungen und Selbsterfahrung mit einer vierstündigen Frequenz. Dieser internationale Ausbildungszweig eröffnet interessante Möglichkeiten der Anbindung an die internationale psychoanalytische Gemeinschaft und des Kontakts zu renommierten internationalen Supervisoren.

b) Erwerb der Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse“ und/oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“

An unserem Institut können Sie als Facharzt die Zusatztitel „Psychoanalyse“ und/oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie“ nach den Vorgaben der Bayrischen Landesärztekammer (BLÄK) erwerben. Die Weiterbildung umfasst eine vorgegebene Anzahl an Selbsterfahrungs-, Theorie- und Behandlungsstunden. Für den Zusatztitel Psychoanalyse stellt die Selbsterfahrung eine dreistündige Lehranalyse dar, für den Zusatztitel Psychotherapie ist die Frequenz nicht festgelegt. Die Theoriestunden müssen bestimmte Module abdecken. Zu den geforderten Behandlungen zählen zwanzig bzw. zehn supervidierte Erstinterviews und mehrere langfristige Behandlungsfälle. Für die genauen Anforderungen verweisen wir auf die aktuellen Angaben der Landesärztekammer. Der zeitliche Ablauf der Weiterbildung entspricht den unter a) dargestellten drei Abschnitten, mit dem Unterschied, dass es keine Zwischenprüfung gibt und am Ende der Weiterbildung eine Prüfung bei der Landesärztekammer abgelegt werden muss.

 
Psychologen
Als Psychologin oder Psychologe mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Diplom/Master) und Prüfung in klinischer Psychologie haben Sie am IPNR die Wahl zwischen folgenden berufsbegleitenden Ausbildungsmöglichkeiten:
  1. Ausbildung zum Psychoanalytiker und Psychologischen Psychotherapeuten in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Therapie und tiefenpsychologisch fundierte Therapie), sogenannte „verklammerte Ausbildung“
  2. Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Sind Sie bereits approbiert, können Sie am IPNR die Weiterbildung zum Psychoanalytiker absolvieren.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten richtet sich nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft und den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden zunächst die Theorieseminare besucht und die Lehranalyse/-therapie begonnen. Meist fällt in diesen Abschnitt auch die Absolvierung der psychosomatischen und psychiatrischen Praktikumsstunden gemäß dem PTG, die unter anderem in Kliniken in Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Engelthal, Mainkofen, Furth i. Wald, Wöllershof und Isny absolviert werden können. Das vom PTG vorgeschriebene Praktikum kann grundsätzlich auch parallel zu einer Halbtagsstelle abgeleistet werden, sofern dies von der Klinikorgansisation her möglich ist. Zum Besuch der Seminare und der Selbsterfahrung kommt dann die Durchführung von zwanzig bzw. zehn Erstinterviews unter Supervision hinzu. Hier geht es um die Diagnostik und Indikation auf dem Hintergrund der Symptomatik, der Lebensgeschichte, der aktuellen Lebenssituation,der Auslösesituation und der Übertragungs-Gegenübertragungdynamik während des Erstinterviews. Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung kann dann die Behandlungserlaubnis erteilt und der zweite Ausbildungsabschnitt begonnen werden. Dieser umfasst mindestens zehn ambulante Behandlungen, die in den Räumen der Ambulanz oder einer Lehrpraxis unter kontinuierlicher Supervision stattfinden. Den Abschluss der Ausbildung bilden landesweite Prüfungen zum Erwerb der Approbation und Fachkunde, sowie eine institutsinterne Prüfung, welche die Voraussetzung für die  Mitgliedschaft in der DPG/DGPT/IPV und am Insitut darstellt.

a. Ausbildung in psychoanalytischer und tiefenpsychologisch fundierter Therapie

In diesem Ausbildungsgang sollen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung aller psychoanalytisch begründeten Therapieverfahren erlernt werden. Die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker/in erfolgt nach den Richtlinien der DPG und des PTG. Sie umfasst eine Lehranalyse mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Ausbildungsverlaufs, sowie die Durchführung von ein- bis dreistündigen analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen. In diesem Ausbildungsgang sind 20 Erstinterviews erforderlich.

Wer sich für die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker/in nach den Richtlinien der DPG interessiert, hat zusätzlich die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) zu entscheiden. Diese umfasst neben der Ausbildung im ein- bis dreistündigen Arbeiten auch Behandlungen und Selbsterfahrung mit einer vierstündigen Frequenz. Dieser internationale Ausbildungszweig eröffnet interessante Möglichkeiten der Anbindung an die internationale psychoanalytische Gemeinschaft und des Kontakts zu renommierten internationalen Supervisoren.

b. Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Therapie

In diesem Ausbildungsgang sollen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung tiefenpsychologisch fundierter Therapien erlernt werden. Sie umfasst eine Lehrtherapie mit mindestens einer Wochenstunde während des gesamten Ausbildungsverlaufs, wobei auch eine phasenweise dreistündige Lehranalyse empfohlen wird, sowie die Durchführung von ein- bis zweistündigen tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen im Behandlungsstatus. In diesem Ausbildungsgang sind 10 Erstinterviews erforderlich.

Die tiefenpsychologische Ausbildung am IPNR zeichnet sich innerhalb der vielfältigen Landschaft tiefenpsychologischer Ausbildungen in Deutschland durch ihre explizite Orientierung an der analytischen Haltung aus, die eine identitäts- und haltstiftende Funktion bietet und deshalb gut auf das Arbeiten im tiefenpsychologischen Setting vorbereiten kann.

 

c. Weiterbildung Psychoanalyse

In diesem Ausbildungsgang können Sie zusätzlich zu Ihrem bereits erworbenen Fachwissen die analytische Haltung und die Kompetenzen zur Durchführung psychoanalytischer Therapien erlernen. Die Weiterbildung zum/r Psychoanalytiker/in erfolgt nach den Richtlinien der DPG. Sie umfasst eine Lehranalyse mit mindestens drei Wochenstunden während des gesamten Ausbildungsverlaufs, sowie die Durchführung von dreistündigen analytischen Behandlungen im Behandlungsstatus und je nach Voraussetzungen auch von tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen. Auch die Möglichkeit der Ausbildung nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) ist möglich.

Sollten Sie an der Teilnahme an einzelnen Theorieseminaren in unserem Semesterprogramm interessiert sein, besteht die Möglichkeit, sich als Gasthörer/in zu registrieren. Pro Veranstaltung erheben wir eine Gebühr von 30€. Wir bitten jeweils um rechtzeitige Anmeldung für die Seminare, die Sie besuchen möchten.

An dieser Stelle wird demnächst ein Beitrag zur Geschichte des "Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg erscheinen.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Vereins "Institut für Psychoanalyse Nürnberg-Regensburg e. V." können Sie sich unter diesen Links als pdf-Datei herunterladen:

 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO)

des

Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.V. (IPNR)

Der Begriff „Ausbildung“ beinhaltet im Folgenden die Weiterbildung für Ärzte

Die Institutsausbildung des IPNR zum Psychoanalytiker erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) (vgl. Anlage 1). Hauptziel der Ausbildung ist es, psychoanalytische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytische Haltung zu entwickeln. Die Ausbildung soll zu der Fähigkeit führen, selbständig und kompetent psychoanalytische Behandlungen durchzuführen. Die Ausbildung nach den Richtlinien der DPG gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausbildung und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Mitgliedschaft in der DPG, in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT; Anlage 2) und mit weiteren spezifischen Voraussetzungen in der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV). Nach erfolgter DPG-Mitgliedschaft ist auf Antrag die Mitgliedschaft im Institut möglich.

Als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut erfolgt die Ausbildung für Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten nach den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (Anlage 3) und beinhaltet die Abrechnungsvoraussetzungen für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie.

Ärzte absolvieren am Institut eine Ausbildung, die den Anforderungen der ärztlichen Weiterbildungsordnung zur Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK; Anlage 4) entspricht.

1. Voraussetzungen

Für die Bewerbung um die Ausbildung ist eine an einer Universität bestandene Abschlussprüfung im Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie mit Prüfung in Klinischer Psychologie oder ein abgeschlossenes Medizinstudium Voraussetzung.[1]

DPG IPV (ergänzend)

Der Interessent vereinbart nach seiner Bewerbung Aufnahmegespräche mit drei vom Ausbildungsausschuss (AA) beauftragten Analytikern des Instituts, von denen mindestens zwei Lehranalytiker sein müssen. Die Aufnahme erfolgt bei einem Stimmenverhältnis von mindestens 2:1 Stimmen für die Aufnahme. Die Aufnahme und der Zeitpunkt wird dem Ausbildungsteilnehmer (AT) schriftlich mitgeteilt. Ablehnungen werden ebenfalls schriftlich mitgeteilt, zusätzlich wird dem Interessenten ein Gespräch angeboten, in welchem die Gründe der Ablehnung der Aufnahme besprochen werden können.

Der Interessent vereinbart nach seiner Bewerbung Aufnahmegespräche mit drei vom Ausbildungsausschuss (AA) beauftragten Analytikern des Instituts, von denen mindestens zwei IPV-Lehranalytiker sein müssen. Die Aufnahme in die DPG-IPV-Ausbildung erfolgt bei Zustimmung der beiden IPV-Lehranalytiker. Die Aufnahme und der Zeitpunkt wird dem Ausbildungsteilnehmer (AT) schriftlich mitgeteilt. Ablehnungen werden ebenfalls schriftlich mitgeteilt, zusätzlich wird dem Interessenten ein Gespräch angeboten, in welchem die Gründe der Ablehnung der Aufnahme besprochen werden können. Die Ergebnisse der Zulassungsinterviews werden dem DPG-IPV-Ausbildungszentrum (AZ) mitgeteilt.

Nach der Aufnahme zur Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Institut geschlossen, der vom Ausbildungsteilnehmer (AT) und dem Vorsitzenden des AA unterschrieben wird.

Im Folgenden werden die Anforderungen an eine Ausbildung nach den Richtlinien der DPG und die Spezifikation einzelner Ausbildungsteile nach den Anforderungen der IPV dargestellt.

2. Allgemeines

Die Ausbildung umfasst:

- die Lehranalyse

- theoretische und klinische Lehrveranstaltungen

- die praktische Ausbildung

Die Ausbildung geht über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und gliedert sich in zwei Abschnitte:

-       ein Grundstudium von mindestens vier Semestern, das mit dem Vorkolloquium abgeschlossen wird,

-       ein Hauptstudium von mindestens sechs Semestern, das mit dem Abschlusskolloquium beendet wird.

Der Ausbildungsstand jedes AT wird zweimal jährlich im erweiterten AA besprochen. Die Grundlage dieser Besprechung sind Kriterien, die von dem AT eingesehen werden können. Es nehmen die Dozenten und Supervisoren an der Besprechung eines jeden AT teil, der Lehranalytiker ist aus der Besprechung ausgeschlossen. Jedem AT wird eine Rückmeldung, in der Regel in Form eines Gespräches gegeben. Über den Ablauf der Rückmeldung wird ein kurzes Protokoll angefertigt, das in den Unterlagen des AT hinterlegt wird und für diesen einsehbar ist.

Stellen sich schwerwiegende Probleme im psychoanalytischen Umgang mit Patienten heraus, welche die persönliche Eignung des ATs betreffen, kann der AA nach Empfehlung des erweiterten AA Auflagen, Beschränkungen oder die Beendigung der Ausbildung beschließen. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung des AA / erweiterten AA. Diese Entscheidung wird in einem persönlichen Gespräch mit dem AT besprochen. Will der AT die Ausbildung vorzeitig beenden, kann er ein Gespräch mit zwei Institutsmitgliedern suchen. Die Entscheidung über das vorzeitige Ausbildungsende ist dem AA schriftlich mitzuteilen.

3. Verlauf der Ausbildung
3.1 Lehranalyse

Die Lehranalyse ist der zentrale Bestandteil der Ausbildung. In ihr erlebt und verarbeitet der AT in einem längeren regressiven Prozess eigene unbewusste Dynamik in der analytischen Beziehung.

DPG IPV
Die Lehranalyse erfolgt bei einem Lehranalytiker der DPG und muss mit mindestens 3 Sitzungen pro Woche stattfinden. Andere als dem Institut zugehörige Lehranalytiker müssen vom AA genehmigt werden. Die Lehranalyse begleitet in der Regel die gesamte Ausbildung. Die Lehranalyse findet in mindestens 4 Sitzungen pro Woche statt. Sie begleitet in der Regel die gesamte DPG-IPV-Ausbildung. Andere als dem Institut zugehörige DPG-IPV-Lehranalytiker sowie IPV-Lehranalytikern anderer Fachgesellschaften müssen beim AA in Abstimmung mit dem AZ beantragt werden.

Auszuschließen sind gegenwärtige oder vergangene berufliche oder private Abhängigkeiten zwischen AT und Lehranalytiker. Der Lehranalytiker ist aus allen Fragen der Ausbildung, die seine Lehranalysanden betreffen, ausgeschlossen und enthält sich jeder Äußerung aus der Lehranalyse.

3.1 Lehrveranstaltungen
DPG IPV

Der theoretische Teil des Grundstudiums umfasst mindestens 200 Stunden Vorlesungen, Seminare und Übungen. Inhalte sind: Grundlagen psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Theorie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, analytische Entwicklungspsychologie, analytische Persönlichkeitspsychologie, Psychodiagnostik, Psychiatrie sowie Theorie und Technik des analytischen Erstinterviews. Darüber hinaus werden Grundkenntnisse anderer wissenschaftlich anerkannter Psychotherapien vermittelt.

Der theoretische Teil des Hauptstudiums umfasst mindestens 400 Stunden Vorlesungen, Seminare, Übungen und kasuistisch-technische Seminare. Neben der Fortführung der Grundlagenthemen liegt das inhaltliche Gewicht auf der Behandlungstechnik und Kasuistiken, sowie der Weiterentwicklungen psychoanalytischer Theorien und ihren Anwendungen in Modifikationen. Darüber hinaus werden Kenntnisse der Wissenschaftstheorie, Geschichte der Psychoanalyse und der Anwendung analytischer Theorie in Nachbardisziplinen vermittelt.

Außerhalb des Institutsangebotes besuchte Veranstaltungen können bis zu einem Umfang von 60 Stunden anerkannt werden, wenn sie von einem Psychoanalytiker der DPG, der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) oder der IPV durchgeführt und ihre Teilnahme bestätigt wurden. Zusätzlich werden höchsten 2 DPG/DPV/IPA/DGPT-Kongresse mit jeweils 30 Stunden angerechnet.

Ferner können bis zu 60 Stunden aus abgeschlossenen Ausbildungen gemäß der Anforderungen des PTG und der BLÄK anerkannt werden. Die AT wählen dazu die entsprechenden Bescheinigungen aus, ordnen sie den passenden Grundlagenthemen des Curriculums zu und machen dies zu Beginn   der Ausbildung gegenüber dem AA kenntlich.

Das DPG-IPV-AZ organisiert und schreibt das DPG-IPV-Curriculum aus. Es umfasst mindestens 400 Stunden, die sowohl regional als auch überregional studiert werden können. Die überregional besuchten Veranstaltungen werden von den örtlichen Instituten anerkannt. Die regelmäßige Teilnahme wird in einem Studienbuch nachgewiesen.
3.3 Praktische Ausbildung
  1. 3.3.1Der praktisch-klinische Teil des Grundstudiums besteht

1. aus dem Besuch von mindestens 2 Seminaren zum analytischen Erstinterview sowie von mindestens zwei Seminaren zur Diagnostik- und Indikationsstellung.

2. aus dem Erstinterview-Praktikum, in dem der AT mindestens 20 analytische Erstinterviews durchführt. Sechs der analytischen Erstinterviews werden unter Zweitsicht durchgeführt, d.h. der Patient muss von einem Supervisor gesehen werden. Zusätzlich sollen zwei Kinder - und/oder Jugendlicheninterviews unter Zweitsicht durchgeführt werden. Optional ist es möglich, eine Babybeobachtung während eines Jahres durchzuführen; die Babybeobachtung ersetzt die 2 Kinder- und Jugendlichen-Erstinterviews sowie drei Erwachsenen-Erstinterviews (ohne Zweitsicht).

Voraussetzungen für den Beginn des Erstinterviewpraktikums sind:

1. zwei Semester Besuch theoretischer Veranstaltungen, davon mindestens zwei Seminare zum Erstinterview und

2. der Beginn der Lehranalyse.

Nichtapprobierte Psychologen müssen die Erstinterviews in einer Ambulanz oder in dafür ermächtigten Lehrpraxen durchführen, damit der Patientenkontakt in einem rechtlich geschützten Rahmen unter der Aufsicht eines Supervisors stattfindet. In Ausnahmefällen können Erstinterviews auf Antrag an den AA auch in einer Klinik durchgeführt werden. Die Supervision der Erstinterviews wird von einem Lehranalytiker (DPG) oder von einem hierfür vom Institut ermächtigten Analytiker durchgeführt, der die erfolgreiche Durchführung bestätigt. Die Babybeobachtung findet in der jeweiligen Familie des Babys statt. Ein dazugehöriges Babybeobachtungsseminar findet mehrmals im Semester statt.

Ziel des Erstinterviewpraktikums ist die Befähigung, die unbewusste Beziehungsdynamik zwischen Erstinterviewer und Patient und die Inszenierung der intrapsychischen unbewussten Konflikte des Patienten erfassen und darstellen zu können. Ferner soll eine Diagnose auf deskriptiver und struktureller Ebene gestellt werden und die Indikation für ein Behandlungsverfahren entschieden werden können.

Um die Zulassung zur Zwischenprüfung zu erhalten, stellt der AT einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen an das zuständige Mitglied des AA. Der AA genehmigt schriftlich die Zulassung zum Vorkolloquium.

3.3.2 Im Mittelpunkt des klinischen Teils des Hauptstudiums steht die Behandlung von mindestens sechs Patienten im Gesamtumfang von in der Regel 1000 therapeutischen Sitzungen.

DPG IPV
Dazu gehören zwei Behandlungen im Standardverfahren (dreistündig) mit jeweils mindestens 250 Behandlungsstunden. Zwei psychoanalytische Behandlungen müssen mindestens vierstündig über einen langen Zeitraum geführt werden.

Die ersten beiden Behandlungsfälle sollen mindestens dreistündige Psychoanalysen im Standardverfahren sein. Behandlungen mit Modifikationen des psychoanalytischen Verfahrens im Rahmen der Ausbildung erfordern die Erarbeitung zusätzlicher theoretischer und behandlungstechnischer Grundlagen. Sie werden begonnen, wenn genügend Sicherheit im Umgang mit der psychoanalytischen Methode besteht. Darüber hinaus werden mindestens eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie im Umfang von mindestens 80 Stunden und eine Kurzzeitpsychotherapie im Umfang von 25 Stunden mit jeweils einer Stunde pro Woche durchgeführt. Für Psychologen sind zur Approbation vier Psychoanalytische und vier tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen erforderlich.

DPG IPV
Alle therapeutischen Sitzungen werden von Lehranalytikern (DPG) regelmäßig supervidiert. Das Verhältnis von Supervisionsstunden zu therapeutischen Sitzungen beträgt mindestens eins zu vier. Die Supervisionen der vierstündigen Behandlungen finden wöchentlich, d.h. nach jeder vierten Behandlungsstunde bei DPG-IPV- Lehranalytikern des Instituts statt. Sie sollen von verschiedenen Supervisoren durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen können in Abstimmung zwischen AA und AZ auch DPG-IPV-Supervisoren anderer DPG-Institute sowie IPV-Lehranalytiker anderer Fachgesellschaften gewählt werden.

Gruppensupervision ist mit Beginn der dritten Behandlung und frühestens nach 100 Einzelsupervisionsstunden möglich. Die Behandlungen müssen von mindestens drei Lehranalytikern supervidiert werden. In den kasuistisch - technischen Seminaren werden von den AT unter Supervision behandelte Patienten vorgestellt und unter theoretischen und behandlungstechnischen Aspekten diskutiert.

DPG IPV
Kasuistisch-technische Seminare werden von Lehranalytikern durchgeführt. Die Teilnahme und die Vorstellung eigener Behandlungen - in der Regel sechs Patienten während der Zeit des Behandlungspraktikums - ist für alle AT verpflichtend. Das DPG-IPV-AZ veranstaltet mindestens dreimal im Jahr überregionale kasuistisch-technische Konferenzen. Die behandelnden DPG-IPV-AT nehmen daran mindestens zweimal jährlich aktiv teil.

Der AT erstellt eine ausführliche Falldarstellung. Sie kann einen theoretischen Aspekt oder einen Aspekt der Behandlungstechnik akzentuieren. In jedem Falle ist die Entwicklung und Bedeutung der Übertragungs-Gegenübertragungsbeziehung und deren Handhabung ersichtlich. Die Falldarstellung ist Grundlage des Abschlusskolloquiums.

4. Prüfungen
4.1. Vorkolloquium

Das Grundstudium wird mit dem Vorkolloquium abgeschlossen. Dieses findet nach der erfolgreichen Durchführung von 20 Erstinterviews statt und besteht aus der Besprechung eines Erstinterviews mit drei Dozenten des Instituts, von denen mindestens zwei Lehranalytiker sein müssen. Bei Nichtbestehen des Vorkolloquiums ist das weitere Vorgehen im AA zu entscheiden. Das Vorkolloquium kann bis zu zweimal wiederholt werden. Mit dem bestandenen Vorkolloquium erhält der AT den Praktikantenstatus.

4.2. Abschluss der Ausbildung
DPG IPV

Zulassungsvoraussetzungen für den Institutsabschluss sind

- die Approbation,

- die Lehranalyse, über deren Frequenz und Stundenzahl eine Bescheinigung des Lehranalytikers vorzulegen ist (in der Regel mehr als 600 Std., 3-stündig),

- der Besuch von mindestens 600 Stunden theoretische Veranstaltungen einschließlich der kasuistisch-technischen Seminare,

- insgesamt in der Regel mindestens 1000 Therapiestunden, davon zwei Behandlungen mit mindestens 250 Behandlungsstunden im Standardverfahren (dreistündig) sowie

- Supervisionsstunden im Verhältnis von mindestens 1:4 Behandlungsstunden. Mindestens 100 Stunden davon sind Einzelsupervisionen.

Die erforderlichen Bescheinigungen über die Zulassungsvoraussetzungen sind beim Leiter des AA zusammen mit einem formlosen Antrag einzureichen. Über die Zulassung zur Abschlussarbeit und -kolloquium entscheidet der AA.

Das DPG-IPV-AZ entscheidet über die Zulassung zur IPV-Abschlussprüfung. Die Zulassung setzt voraus:

- die Approbation,

- eine vierstündige Lehranalyse,

- mindestens zwei supervidierte, vierstündige Behandlungen über einen langen Zeitraum,

- die aktive Teilnahme an den IPV- Lehrveranstaltungen

- die aktive Teilnahme an den überregionalen kasuistisch-technischen Konferenzen.

Die Zulassung stützt sich darüber hinaus auf die Bewertung des Verlaufs der psychoanalytischen Behandlungen durch die Supervisoren und berücksichtigt die Beurteilungen aller Dozenten und Supervisoren des DPG-IPV-AZ, die während der Ausbildung Erfahrungen mit dem AT gemacht haben.

DPG IPV
Nach der Zulassung reicht der AT eine schriftliche Falldarstellung über einen von ihm unter Supervision behandelten Patienten ein. Sie wird von drei Prüfern beurteilt, von denen keiner gleichzeitig Supervisor der Behandlung sein darf. Einen Prüfer bestimmt der AA, zwei Prüfer kann der AT wählen. Zwei Prüfer sind Lehr- und Kontrollanalytiker. Die Prüfer beurteilen die Arbeit innerhalb von sechs Wochen und teilen dem AT das Ergebnis schriftlich und gegebenenfalls mündlich mit. Die Arbeit kann angenommen werden, es können Ergänzungen gefordert werden, bei einer Ablehnung der Arbeit kann der AT einmal eine weitere Arbeit erstellen und einreichen. Entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Annahme der schriftlichen Falldarstellung. Im folgenden Kolloquium wird die Behandlung auf der Grundlage der Arbeit im Institut vorgestellt.

Das DPG-IPV-AZ setzt eine Kommission zur Abschlussprüfung ein. Die Prüfung bezieht sich auf die kasuistische Darstellung einer mindestens vierstündigen Behandlung und prüft die psycho­analytische Kompetenz.

(Siehe auch die Ausführungsbestimmungen zum DPG-IPV-AZ und der DPG-IPV-AO.)

Die IPV-Mitgliedschaft setzt die DPG-Mitgliedschaft voraus.

Nach dem Kolloquium stellt der Ausbildungsausschuss ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ausbildung aus.

Anlagen:

1. Ausbildungsordnung der DPG

2. Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT

3. PTG und APrV

4. Richtlinien der BLÄK für die Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse"

 


 

 

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